Ratgeber: Elektroautos zehn Jahre steuerfrei

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Die Bundesregierung sieht ihr Ziel 1 Million Elektroautos bis 2020 auf den deutschen Straßen zu haben gefährdet. Um die eigenen Vorgaben zu erfüllen musste die Regierung reagieren. Als Kaufanreiz nun eine zehnjährige Steuerfreiheit für Elektroautos beschlossen, deren Erstzulassung vor Ende 2015 erfolgt.

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Die Maßnahme ist Teil des Regierungsprogramms Elektromobilität und wird im Einkommensteuergesetz verankert.  So soll der Nachteil bei der privaten Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridautos gegenüber konventionellen ausgeglichen werden. Der Nachteil entsteht Aufgrund der höheren Anschaffungspreise, der als Grundlage zur Berechnung des geldwerten Vorteils  durch die private Nutzung eine gewerblichen Fahrzeuges dient.

Zehn statt fünf Jahre steuerfrei

Die alte Regelung befreite Elektrofahrzeuge lediglich für fünf Jahre von der Steuer. Da der Absatz von Elektroautos bisher nur schleppend voran geht, warnten Experten der nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) schon länger davor, dass das Ziel 1 Million Elektroautos  bis 2020 auf die Straßen zu bekommen unter den gegebenen Umständen utopisch sei. Die Politik musste sich also etwas einfallen lassen, um den Verkauf und das Interesse von Elektroautos anzukurbeln.

Das erklärte Ziel Deutschland zum Leitmarkt der Elektromobilität zu machen, wurde von Angela Merkel (CDU) am Montag noch einmal bestärkt. Neben der Erhöhung der indirekten Subvention durch Steuerfreiheit, wurden auch Sonderrechte für Elektroautos im Straßenverkehr und Subventionen für Forschung und Entwicklung verdoppelt werden.

Subventionen auf 2 Milliarden EUR verdoppelt

Wurden bislang rund 1 Milliarde Euro aus Steuergeldern  in die Entwicklung neuer Batterien und eine bessere Infrastruktur gesteckt, sollen es bis Ende der Legislaturperiode 2013 rund 2 Milliarden Euro sein. Bei der Marktdurchdringung von Elektroautos ist die Reichweite ein Dreh- und Angelpunktt.

Sonderrechte für Elektroautos

Um den Kaufanreiz für Elektroautos zu erhöhen, sollen im Straßenverkehr Sonderregelung eingeführt werden. Demnach könnten Elektroautos beispielsweise die Busspur benutzen und in der Innenstadt auf gesonderten Parkplätzen abgestellt werden, auf denen konventionelle Fahrzeuge nicht parken dürfen.

Auch die Bundesregierung wird künftig mit mehr Elektroautos im Fuhrpark unterwegs sein, ab 2013 sollen mindestens 10 % aller neuen Dienstwagen mit elektrischem Antrieb unterwegs sein und so helfen Emissionen zu reduzieren.

Kritik von der Verbraucherzentrale Bundesverband

Wie immer wenn Subventionen beschlossen werden, gibt es auch Gegenstimmen. So kritisiert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass man grundsätzlich nur umweltfreundliche Mobilität fördern solle. Im Falle von Elektroautos bedeute dies, dass eine Förderung nur stattfinden dürfe, wenn die Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Strom aus regenerativen Quellen aufgeladen würden.

Kommentar: Steuerfreiheit für Elektroautos

Sicherlich kann man eine neue Technologie durch Subventionen fördern, und die Bundesregierung tut dies ja bereits. Ob eine Verdopplung der steuerfreien Jahre allerdings zu einer Millionen Elektroautos führt ist sehr fraglich. Da wäre eine direkte Förderung in Form eine Kaufprämie, wie seinerzeit bei der Abwrackpämie sicherlich effektiver gewesen. Fakt ist: Solange es keine ausreichendes Angebot an verfügbaren Elektroautos auf dem Markt gibt, können die Verbraucher auch keine Elektroautos kaufen. Die deutsche Industrie ist jetzt am Zug, um den Anschluss an die internationale Konkurrenz nicht zu verpassen.

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