Wer zahlt, wenn das Hochwasser das Auto verschlingt?

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In diesem Jahr war wohl kaum ein Thema in Deutschland so präsent wie das Hochwasser, das in weiten Teilen des Landes zum zweiten Mal in diesem Jahrtausend wütete. Viele Menschen waren davon betroffen und nicht nur Häuser waren nicht mehr zu retten. Auch Autos, die viele Leute für ihren täglichen Weg zur Arbeit benötigen, sind zerstört worden. Wer zahlt diesen Schaden?

Eine Kaskoversicherung bietet Schutz

Vielerorts dürfte während der Überschwemmungen im Sommer 2013 nicht einmal mehr das Dach des eigenen Fahrzeuges zu sehen gewesen sein. So sehr hat das Wasser gewütet und oft war ein Komplettschaden die Folge. Wer kommt für den entstandenen Schaden nun auf nach einer solchen Umweltkatastrophe?

Wenn man in einer solchen Lage ist, kann schon eine Teilkasko eine Option sein. Wenigstens diese muss man vorab abgeschlossen haben, da Hochwasserschäden immer durch eine Kaskoversicherung abgedeckt werden. Personen die eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, verfügen auch immer über den Schutz im Rahmen einer Teilkaskoversicherung. Wer nur über die Kfz-Haftpflicht versichert ist, der darf nicht auf Zahlung des Schadens hoffen.

Aber auch mit Kaskoversicherung warten noch Steine, die einem in den Weg gelegt werden können. So ist es durchaus möglich, dass Versicherungen versuchen, den Schaden nicht in voller Höhe zu begleichen. Möglicherweise könnte dem Versicherten Fahrlässigkeit bei der Wahl des Parkplatzes vorgeworfen werden. Diese Möglichkeit besteht aber auch nur dann, wenn nicht in der Versicherungspolice der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen wurde.

Die Umstände bestimmen die Höhe des Schadensersatzes

Beim Fehlen dieser Klausel besteht die Möglichkeit, dass der Versicherte sich darauf beruft, dass er angesichts des schnellen Geschehens und des Vorrückens der Wassermassen zuerst Leib, Leben sowie wichtige Unterlagen gesichert wissen wollte. So blieb keine Zeit mehr, auch noch das Auto an einen sicheren Ort außerhalb des überschwemmten Gebiets zu bringen.

Selbst wenn der Fahrzeughalter nachweislich fahrlässig gehandelt hat, so darf die Versicherung seit dem 1.1.2008 Schadenszahlungen nicht komplett ablehnen. Abhängig von der Schwere des Verschuldens des Versicherten entscheidet die Versicherung über die Leistungen.

Bei Eintreten der Versicherung wird, sofern es sich lohnt, die Reparatur gezahlt. Falls dies nicht der Fall ist, kann man mit der Erstattung des Zeitwertes rechnen. Nicht versichert sind die Gegenstände, die sich möglicherweise im Innenraum des Wagens befunden haben. Lediglich die eingebaute Serienausstattung wird sicher mit abgedeckt.

Bei Fahrlässigkeit schützt auch eine Versicherung nicht

Ist der Geschädigte jedoch selbst in die Überflutung gefahren und der Schaden am fahrenden Fahrzeug entstanden, zahlt die Teilkaskoversicherung nicht. Schließlich ist der Schaden nicht direkt durch die Überschwemmung verursacht worden. In diesem Fall kann sich die Vollkasko lohnen, weil hier im Allgemeinen der Schaden gedeckt wird. Möglich ist es jedoch, dass auf die grobe Fahrlässigkeit des Handelns hingewiesen und der Schadensersatz somit begrenzt werden kann. Der Versicherte hätte die Überflutung erkennen und vermeiden können.

Einzig wenn der Fahrzeughalter fahrlässig selbst in die Wassermassen geraten ist und sich dabei sogar Warnhinweisen der Feuerwehr oder Polizei widersetzt hat, wird in den meisten Fällen der Schaden gar nicht gezahlt.

Die Versicherung sollte als erstes informiert werden

In jedem Fall ist es bei einem Fahrzeugschaden durch Überflutung wichtig, dass dieser umgehend bei der Versicherung gemeldet wird. Dabei können Fotos und Daten von Zeugen hilfreich sein. Ein Gutachten sollte unbedingt mit der Versicherung abgesprochen sein, da der Geschädigte sonst die Kosten selbst zu tragen hat. Auch sollte der Schaden nicht selbst behoben oder der Wagen gar verschrottet werden. Die Versicherung schaltet nämlich einen Sachverständigen ein, der den Schaden begutachten und bewerten muss, was nicht möglich ist, wenn er beseitigt worden ist.

Auch starker Regen, der in Strömen einen Hang hinunterfließt und dabei Steinbrocken oder ähnliches auf das Auto trägt, zählt als Überschwemmung. So werden die hierbei verursachten Schäden von der Teilkasko getragen.

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