Verbot von M+S Reifen ab 1. Oktober 2024: Jetzt vorsorgen und Winterreifen bestellen

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Ab Oktober 2024 sind Reifen mit der M+S-Kennzeichnung (für Matsch und Schnee) verboten. Auch wenn diese Reifen schon seit Längerem nicht mehr aktiv verkauft und vermarktet werden, könnten sie nach wie vor auf einigen Autos montiert sein. Wer damit ab diesem Oktober weiterfährt, riskiert empfindliche Strafen – nicht nur im Falle eines Unfalls. Eventuell könnte es sich auch lohnen, jetzt schon Winterreifen – oder auch entsprechend zugelassene Ganzjahresreifen – zu kaufen.

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Dieses Symbol “M+S” wird die Polizei bei allgemeinen Verkehrskontrollen wohl ab 1. Oktober 2024 häufiger suchen und entsprechende Verstöße aussprechen.

Neue Autoreifen-Regel: Verbot von Reifen mit M+S-Kennzeichnung

Insbesondere unter winterlichen Straßenverhältnissen sind ausschließlich Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt. Sie sind visuell an dem Berg und der Schneeflocke auf der Reifenflanke zu erkennen. Nur diese Symbole signalisieren die Wintertauglichkeit. Wichtig zu wissen: In Deutschland gibt es keine allgemeine Verpflichtung zum Fahren mit Winterreifen, sondern eine situationsabhängige Regelung (§ 2 (3a) StVO): Nur bei winterlichen Bedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ist die Verwendung von Winterreifen somit obligatorisch. Heißt: Wer im Dezember bei 8 Grad Außentemperatur mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt gesetzlich korrekt. Wer allerdings im Mai bei 0 Grad und Nässe mit Sommerreifen erwischt wird, handelt in der Regel gesetzeswidrig.

Die situative Winterreifenpflicht ist erfüllt, wenn auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind. Eine gängige Faustregel ist die „O bis O“-Regel (Oktober bis Ostern). Sie ist rechtlich aber nicht bindend. Es ist wichtig zu beachten, dass in anderen Ländern unterschiedliche Regeln für Winterreifen gelten, daher sollte man sich vor Reisen entsprechend informieren. Verstöße gegen die neue Reifenregelung können mit Strafen von mindestens 60 Euro geahndet werden.

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Der AUTOmativ-Tipp: Jetzt die Reifen noch bis Ende September belasten und abnutzen, gleichzeitig aber im Februar und März entsprechende Winterreifen oder Ganzjahresreifen kaufen.

Wichtige Fristen, Strafen und Regeln für M+S Reifen

Bis zum 30. September 2024 dürfen weiterhin Reifen mit M+S-Kennzeichnung genutzt werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Ab diesem Zeitpunkt können Bußgelder verhängt werden. Deswegen: Lieber jetzt schon mal Winterreifen für den Winter 2024 kaufen. Denn jetzt spart man beim Kauf noch, weil Winterreifen ein saisonales Geschäft sind und zum Ende des Winters in der Regel mit Rabatten verkauft werden. Zwar kommen die neuen Winterreifenmodelle erst Mitte des Jahres auf den Markt, aber ein Vorjahresmodell ist nur unwesentlich schlechter in der Leistung. Ganzjahresreifen unterliegen in der Regel keinen wesentlichen Schwankungen.

Für bestimmte Fahrzeuge, darunter einspurige Kraftfahrzeuge (z. B. Motorräder), Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie motorisierte Krankenfahrstühle, besteht keine Winterreifenpflicht. Dennoch ist es ratsam, die neuen Regelungen zu kennen, um sicheres Fahren im Winter zu gewährleisten.

Wer bei winterlichen Bedingungen nicht mit angepasster Bereifung fährt, riskiert laut Bußgeldkatalog Strafen in Höhe von 60 Euro. Wenn darüber hinaus noch ein Unfall passiert, werden die Kosten deutlich höher ausfallen. Auch die Versicherung dürfte dann nicht mehr oder nur anteilig zahlen. Fährt man also mit M+S Reifen auch in diesem Jahr wird eine Strafe fällig.

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Benjamin Brodbeck

Benjamin Brodbeck ist 33 Jahre alt und studierte Automobilwirtschaft bei Prof. Dr. Diez. Danach wechselte er an die Universität Wien, wo er Publizistik- und Kommunikationswissenschaften studierte und mit dem akademischen Grad 'Magister der Philosophie' abschloss. Neben seiner Tätigkeit als Jazz-Pianist bringt er seine Leidenschaft für und sein Wissen von Automobilen in Form und Sprache als Publizist bei AUTOmativ.de sowie zahlreichen weiteren Plattformen und Unternehmen zum Ausdruck.

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