Neue Straßenverkehrsordnung 2021: Härtere Strafen beim Parken und beim Tempo

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Dieser Beitrag stammt ursprünglich vom 19. Februar 2020 und wird laufend aktualisiert. 

Nachdem die letzte Fassung der neuen Straßenverkehrsordnung aufgrund eines Formfehlers gescheitert ist, gibt es jetzt eine verbindliche und verabschiedete Neuauflage der Straßenverkehrsordnung. Härtere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parken und unnötiges, sogenanntes “Posen” sind Kern der neuen Novelle. Hier alle wichtigen Neuerungen auf einen Blick.

Parkverstöße werden deutlich härter bestraft

Wer sein Auto im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, muss künftig bis zu 55 Euro Strafe zahlen. Bisher waren es bis zu 15 Euro. Eine satte Steigerung.

Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet ebenfalls 55 Euro. Bislang war das schon teurer als im allgemeinen Halte- oder Parkverbot: 35 Euro sah der bisherige Katalog nämlich vor. Aber: Macht man auch einfach nicht.

Richtig teuer wird es bei einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt: Wer hier falsch parkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.

Eine komplette Neuregelung sieht der Gesetzgeber bei exklusiv für Elektroautos gekennzeichneten Parkplätzen vor: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge kostet ab sofort 55 Euro.

Park- oder Nutzungsverstöße, die im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen zu tun haben, werden mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Bislang waren es bis zu 25 Euro.

Kein Spaß mehr bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Tempoüberschreitungen innerorts zwischen 16 und 20 Stundenkilometern (km/h) haben statt 35 Euro ganze 70 Euro zur Folge. Also eine Verdopplung der bisherigen Bußgelder.

Bei Extremverstößen geht es dann richtig ins Geld, beispielsweise zahlt man bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h in der Stadt (also 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h) 400 statt bisher 200 Euro. Und – das war bisher auch so – man riskiert womöglich ein Strafverfahren wegen Vorsatz.

Sonstige Neuerungen: Rettungsgasse, Lärmbelästigung

Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden – oder diese selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzen – müssen künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Auch neu geregelt ist das Rechtsabbiegen von Lkw-Fahrern in der Stadt: Wer hier nicht mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegt, zahlt 70 Euro Bußgeld.

Lärmbelästigung durch sogenannte “Auto-Poser”: Wer unnötig Lärm und Abgas verursacht sowie unnütz hin- und herfährt, um die Chicks in der Eisdiele zu beeindrucken, zahlt ab sofort gerne mal 100 Euro statt der bisherigen 20 Euro.

Neuer Bußgeldkatalog deutlich humaner als der Entwurf von 2020

Interessant ist tatsächlich, dass der jetzige, neu aufgelegte Bußgeldkatalog humaner ist, als der Entwurf von 2020, der wegen eines Formfehlers (glücklicherweise) scheiterte. Denn im Folgenden steht das, was das Verkehrsministerium 2020 vor hatte:

(19. Februar 2020) Der Bundesrat hat kürzlich einer weiteren Verschärfung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Künftig sollen Tempoverstöße deutlich verschärft werden. Und auch die Rettungsgassen-Nicht-Bilder sollen härter bestraft werden. Diese Änderungen sind wichtig – sofern sie durch das Verkehrsministerium umgesetzt werden. Doch das gilt als fast sicher.

Fahrverbot ab 21 Km/h innerstädtisch

Das betrifft uns fast alle: Ab 21 Km/h innerorts und ab 26 Km/h außerorts soll ein Monat Fahrverbot plus zwei Punkte in Flensburg verhängt werden. Gleichzeitig soll es ab 16 Km/h Geschwindigkeitsübertretung einen Punkt geben.

Bislang war es so, dass sämtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Pkw und Motorräder bis 20 Km/h als geringfügige Verkehrsverstöße galten und zu einem Verwarnungsgeld führten. Überschreitungen von 21 Km/h bis 30 Km/h innerorts bzw. bis 40 Km/h außerorts wurden bislang mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Erst ab 41 Km/h außerorts wurde es ernst.

Keine Gnade bei der Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet zahlt 200 Euro Bußgeld und bekommt zwei Punkte in Flensburg. Dazu bekommt der- oder diejenige noch einen Punkt in Flensburg. Mindestens 240 Euro plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen diejenigen, die sich in der Rettungsgasse an einen Rettungswagen hängen oder die Rettungsgasse anderweitig befahren.

Parken auf Geh- und Radwegen teuer

Wer auf Geh- oder Radwegen in nicht ausgewiesenen Zonen parkt oder auf Haltestreifen hält, zahlt künftig 55 Euro. Bei tatsächlichen Behinderungen des Verkehrs oder von Fußgängern werden 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Pkw müssen beim Überholen künftig einen Mindestabstand zu Radfahrern, E-Scootern und sogar Fußgängern einhalten. Das sind über Land mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Willkommen in Deutschland – wer misst das nach? Steht dann Aussage gegen Aussage? Strafen sind hier aber noch nicht bekannt.

Übrigens: Wer beim Nutzen einer Radar-App erwischt wird, zahlt 75 Euro. Also: Nicht erwischen lassen.

Benjamin Brodbeck

Benjamin Brodbeck ist 33 Jahre alt und studierte Automobilwirtschaft bei Prof. Dr. Diez. Danach wechselte er an die Universität Wien, wo er Publizistik- und Kommunikationswissenschaften studierte und mit dem akademischen Grad 'Magister der Philosophie' abschloss. Neben seiner Tätigkeit als Jazz-Pianist bringt er seine Leidenschaft für und sein Wissen von Automobilen in Form und Sprache als Publizist bei AUTOmativ.de sowie zahlreichen weiteren Plattformen und Unternehmen zum Ausdruck.

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