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Wer nicht blinkt, riskiert Bußgeld – nicht nur theoretisch!

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Was vermeintlich nur in der Theorie passieren kann, wurde bei einem unserer Leser aus Berlin zur Realität: Ein Mal an einer Kreuzung zu spät geblinkt, von einem Polizisten beobachtet und schriftlich verwarnt – inklusive Bußgeld. Unnötig – in beiden Fällen. Welche Paragraphen dies stützen.

Unschön: 10 Euro Verwarngeld

Das muss nicht sein – und lehrt uns: Am Besten immer blinken – und das rechtzeitig. Sonst droht zwar ein überschaubares, aber immerhin ärgerliches Bußgeld. So wie hier in Berlin passiert:

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Kann man vermeiden, sofern man sich immer an’s Blinken hält. Zumindest dann, wenn man nicht gerade mutterseelenallein auf den Straßen rumcruist.

§ 9 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG, 29 BKat

Deutschland, Deine Paragraphen. Was erst einmal kompliziert aussieht, macht im Gesamt-Kontext Sinn. So steht im Paragraphen 9 der Straßenverkehrsordnung:

§ 9 StVO: Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Wenn eine Ordnungsbehörde beobachtet, dass dies im Straßenverkehr nicht umgesetzt wird, droht ein Bußgeld von 10 Euro. Das ist mit den weiteren folgenden Paragraphen begründet:

§ 49 StVO (Ordnungswidrigkeiten): Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über das Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren nach § 9 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder 3, Absatz 3 bis 5, verstößt.

Paragraph 24 ist der Ordnungswidrigkeiten-Paragraph, 29 BKat fasst dabei noch das Ineinandergreifen der Judikative mit der Exekutiven zusammen. Also dass auch wirklich ein Verwarngeld ausgesprochen werden kann. Und damit landet der Bußgeldbescheid im Briefkasten.

Zu spät blinken gilt als nicht blinken

Wer also lieber ein Mal mehr blinkt als ein Mal zu wenig, handelt im Zweifel korrekt. Die Krux: Zu spät blinken gilt als nicht blinken. Denn wer schon abgebogen ist – oder gerade dabei ist, abzubiegen – und erst währenddessen blinkt, handelt ebenfalls fahrlässig. Die Richtungsänderung ist erst nach dem Blinken vorzunehmen.

Nur bitte: Nicht dieses Dauerblinken stehend an einer Ampel in der Nacht. Das ist für die Nachfolgenden tatsächlich nervig.

Benjamin Brodbeck

Autos waren für Benjamin nie nur Fortbewegungsmittel. Seine Faszination begann bereits in frühester Kindheit – familiär geprägt durch die Nähe zu Porsche in Zuffenhausen und die Erfahrung, dass Fahrzeuge Charakter, Geschichte und eine ganz eigene Persönlichkeit haben können. Heute ist er Herausgeber von AUTOmativ.de und arbeitet als Journalist an der Schnittstelle von Automobilen, Technologie und Wirtschaft. Er sucht nach der Seele in Autos: nach Konzepten, die überzeugen, nach Fahrzeugen mit echtem Charakter und nach den Menschen hinter den Ideen. Mit Gesprächen, Analysen und Reportagen ordnet er die Entwicklungen der Automobilwelt ein – immer mit dem Blick für Technik, Emotion und die Geschichten, die eine Branche verändern.

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